Ausbildereignung (AdA)

Ausbildereignung

Ausbildereignung (AdA)

Vom Spielfeld auf die Trainerbank

Das Handwerk macht sich seine Talente selbst − und mit der Ausbildereignung in der Tasche können Gesellen und Kaufleute im Handwerk in ihren Berufen ausbilden und mehr Verantwortung übernehmen.

„Ich will vorankommen“, sagt Florian. Deswegen besucht er nun die Meisterschule − beginnend mit der Weiterbildung zum Ausbilder. Für Florian eine Herzensangelegenheit. „Ich will später im Job Verantwortung übernehmen, auch für andere Menschen. Dazu gehört die Ausbildung“, sagt er.

„Ich will später im Job Verantwortung übernehmen, auch für andere Menschen. Dazu gehört die Ausbildung“

„Als Ausbilder gibt man seine Erfahrungen weiter und motiviert junge Menschen“, so Florian, „gleichzeitig lernt man selbst nie aus und nimmt aus jeder Begegnung etwas mit.“

Fragt man ihn, was für ein Ausbilder er sein will, überlegt er kurz: „Mein Ausbilder war ein harter Hund, gab mir aber auch viel Freiraum zum eigenständigen Arbeiten und Mitdenken. Das fand ich positiv, so würde ich es auch machen. Ob die harte Hand sein muss, darüber kann man streiten“, sagt er schmunzelnd.

Inhalte der Weiterbildung

Die Fortbildung vermittelt das fachliche, rechtliche und pädagogische Know-how, um auszubilden − von der Planung einer Ausbildung über die Einstellung eines Auszubildenden bis hin zur Durchführung der Ausbildung. Die Ausbildereignung wird als Teil IV der Meisterweiterbildung anerkannt und ist Voraussetzung für die Weiterbildung zum Fachwirt.

Voraussetzungen

Die Prüfungszulassung steht jedem offen. Um auszubilden, muss man aber fachlich geeignet sein, also einen Beruf gelernt haben.

Betriebswirt Patrick

Patrick, Betriebswirt

Betriebswirtin Elena

Elena, Betriebswirtin

Betriebswirt Marius

Marius, Betriebswirt