Talente im Handwerk fördern
Das Weiterbildungstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Gefördert werden unter anderem die Weiterbildung zum Geprüften Kaufmännischen Fachwirt oder dem Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung.
Um ein Stipendium bewerben können sich besonders erfolgreiche Absolventen einer beruflichen Ausbildung (siehe Kasten Voraussetzungen) – zum Beispiel nach der Handwerksordnung. In der Regel werden berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Aber auch die Förderung von als arbeitslos gemeldeten Personen oder Vollzeitmaßnahmen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Bis zu 7.200 Euro Förderung sind möglich
Das Stipendium wird für einen festen Zeitraum vergeben – abhängig von der geförderten Weiterbildungsmaßnahme können dies bis zu drei Jahre sein. Stipendiaten können in diesem Zeitraum Zuschüsse von bis zu insgesamt 7.200 Euro erhalten, also jährlich 2.400 Euro bei einem Eigenanteil von 10 Prozent pro Weiterbildungsmaßnahme.
Stipendiaten dürfen bei Aufnahme in das Programm nicht älter als 24 Jahre alt sein. Allerdings lässt sich die Altersgrenze im begründeten Ausnahmefall bis auf 27 Jahre verschieben. Mögliche Ausnähmefälle sind ein abgeleisteteter Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Mutterschutz und Elternzeit. Ab dem 28. Geburtstag findet grundsätzlich keine Aufnahme mehr in das Programm statt.
Bewerben kann man sich bei der Handwerkskammer
Für Bewerbungen und die Durchführung des Stipendium ist die Stelle zuständig, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen ist oder war, also zum Beispiel die entsprechende Handwerkskammer. Dort gibt es Ansprechpartner für alle Fragen zum Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung.