Das Weiterbildungstipendium der Stiftung Begabtenförderung

Talente im Handwerk fördern

Das Weiterbildungstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung

Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Gefördert werden unter anderem die Weiterbildung zum Geprüften Kaufmännischen Fachwirt oder dem Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung.

Um ein Stipendium bewerben können sich besonders erfolgreiche Absolventen einer beruflichen Ausbildung (siehe Kasten Voraussetzungen) – zum Beispiel nach der Handwerksordnung. In der Regel werden berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Aber auch die Förderung von als arbeitslos gemeldeten Personen oder Vollzeitmaßnahmen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Bis zu 7.200 Euro Förderung sind möglich

Das Stipendium wird für einen festen Zeitraum vergeben – abhängig von der geförderten Weiterbildungsmaßnahme können dies bis zu drei Jahre sein. Stipendiaten können in diesem Zeitraum Zuschüsse von bis zu insgesamt 7.200 Euro erhalten, also jährlich 2.400 Euro bei einem Eigenanteil von 10 Prozent pro Weiterbildungsmaßnahme.

Stipendiaten dürfen bei Aufnahme in das Programm nicht älter als 24 Jahre alt sein. Allerdings lässt sich die Altersgrenze im begründeten Ausnahmefall bis auf 27 Jahre verschieben. Mögliche Ausnähmefälle sind ein abgeleisteteter Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Mutterschutz und Elternzeit. Ab dem 28. Geburtstag findet grundsätzlich keine Aufnahme mehr in das Programm statt.

Bewerben kann man sich bei der Handwerkskammer

Für Bewerbungen und die Durchführung des Stipendium ist die Stelle zuständig, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen ist oder war, also zum Beispiel die entsprechende Handwerkskammer. Dort gibt es Ansprechpartner für alle Fragen zum Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung.

Voraussetzungen

Für das Weiterbildungsstipendium können sich Absolventen einer Berufsausbildung qualifizieren, wenn

1. sie ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben oder

2. sie bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen sind oder

3. sie ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen können.

Alle Infos zum Weiterbildungstipendium der Stiftung Begabtenförderung gibt es auf der Internetseite:

www.sbb-stipendien.de

Finanzielle Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-Bafög

Die Weiterbildungen zum Fachwirt oder Betriebswirt werden durch das Aufstiegs-Bafög gefördert.

Regionale Förderungen für die Weiterbildung

Regionale Förderungen

In vielen Bundesländern kann das Aufstiegs-Bafög um weitere regionale Fördermöglichkeiten ergänzt werden.

Bildungsgutschein & Co.

Bildungsgutscheine

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit beantragt werden.